Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen"
fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Für die Ausbildung zum Management Coach der Agrarwirtschaft kann die
Förderung bedeuten: Reduzierung der Seminarkosten vorn Euro 3.900 auf Euro 1.600; maximaler Förderbetrag kann sein: Euro 2.300,- pro Seminarteilnehmer.
Alle Informationen sichten, unter: www.iwin-niedersachsen.de
Antragsformular unter:
www.iwin-niedersachsen.de/content/view/38/56/
Antragsteller: der Ring, der Arbeitgeber
Anzahl der Ausbildungsstunden: 128 Zeitsstunden
Adressen und Ansprechpartner der Regionalen Anlaufstellen, unter:
www.iwin-niedersachsen.de
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen
regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen
mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der
Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in
niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von
Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der
Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die
Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Die Höhe des
Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich
die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die
Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten
während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des
Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den
Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens
10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich
der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.
Alle Information, die regionalen Förderstellen, das Antragsformular finden
Sie unter